Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Indien Mosaik
- Geltungsbereich
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen uns, Indien Mosaik, als Veranstalter von Pauschalreisen und Ihnen als derjenigen Person, welche uns den Abschluss eines Reisevertrages anbietet, sowie den Reisenden. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen. Anderslautende Bestimmungen im individuell geschlossenen Reisevertrag gehen diesen AGB vor. Mit Ihrer Reiseanmeldung (vgl. Ziffer 2.) erklären Sie, diese AGB zu kennen und zu akzeptieren.
- Mit der persönlichen Anrede (z.B. „Sie“, Ihnen“) wird im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen diejenige Person bezeichnet, welche uns den Abschluss eines Reisevertrages anbietet.
- Mit der Ich-Form (z.B. „wir“, „uns“, „unsererseits“) wird im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbedin-gungen Indien Mosaik bezeichnet.
- Reisender im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist, wer aufgrund des Reisevertrages berechtigt ist, die von uns im Rahmen des Reisevertrages zu erbringenden Leistungen in Anspruch zu nehmen.
- Sofern Sie und die Reisenden nicht personenidentisch sind, haften Sie und die Reisenden für die nach dem Reisevertrag geschuldete Gegenleistung gesamtschuldnerisch.
- Etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen von Ihnen und/oder der Reisenden werden nicht Bestand-teil des Reisevertrages und/oder Beherbergungsvertrages.
- Sofern Sie eine Pauschalreise gebucht haben, wurden Ihnen von uns vor Abschluss der Buchung die gesetzlich vorgesehenen Informationen, insbesondere das Formblatt, zur Verfügung gestellt.
- Abschluss des Reisevertrages
- Ausschreibungen, Beschreibungen, Preislisten oder -tabellen sowie sonstige Anpreisung oder Bewerbungen von Reiseleistungen unsererseits – auch solche, welche sich auf einen konkreten Zeitraum beziehen und/oder einen konkreten Preis und/oder sonstige Leistungen und Gegenleistungen benennen – stellen kein Angebot im Rechtssinne dar. Vielmehr handelt es sich hierbei lediglich um eine Aufforderung an potentielle Kunden, ein Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages mit entsprechendem Inhalt gegenüber uns abzugeben.
- Mit Buchung der Reiseleistungen bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages für private Zwecke verbindlich an. Ein von Ihnen gegenüber uns abgegebenes Angebot ist für Sie bindend. Wir sind berechtigt, dieses Angebot binnen angemessener Frist, mindestens jedoch drei Tagen, nach Zugang des Angebots anzunehmen. Angebot und Annahme bedürfen keiner Form.
- Wir übersenden Ihnen und/oder den Reisenden bei oder nach Vertragsschluss eine Reisebestätigung/Rechnung in Textform. Grundlage von Angebot und Annahme und damit Vertragsinhalt sind ausschließlich der Inhalt der für den Reisezeitraum geltenden aktuellen Hotel- und/oder Leistungsbeschreibung von uns und der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung.
- Vermittler (z.B. Reisebüros, Online-Portale) und Dritte, welche mit der Erbringung von Leistungen durch uns beauftragt werden (z.B. Hotels), sind nicht bevollmächtigt oder sonst berechtigt Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den Inhalt des Reisevertrages, wie er sich aus der für den Reisezeitraum geltenden aktuellen Reisebeschreibung von uns und dem Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung ergibt, abändern, und/oder über die Reisebeschreibung von uns bzw. die in der Reisebestätigung/Rechnung vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch hierzu stehen.
- Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch uns zustande. Sie bedarf, soweit gesetzlich nicht anders geregelt ist, keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss werden wir Ihnen eine Reisebestätigung in gesetzlich vorgeschriebener Form, wenigstens jedoch in Textform, übermitteln.
- Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung von uns vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von uns vor, an das wir für die Dauer von fünf Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb der Bindungsfrist uns die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Antritt der Reise erklären.
- Leistungen/Preise
- Der Umfang der vertraglichen Leistungen und deren Preis ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in unserer jeweils maßgeblichen Ausschreibung und der Reisebestätigung einschließlich der in der Reisebestätigung eventuell verbindlich aufgeführten Sonderwünsche.
- Wir werden Sie im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang über die Reise bzw. Reiseleistungen und deren Bestandteile informieren und Ihnen spätestens zu den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitpunkten die weiteren gesetzlich vorgeschriebenen Informationen erteilen. Insbesondere sind wir verpflichtet, Sie über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens zu informieren, sofern Ihre Reise bzw. Reiseleistungen eine Beförderung im Luftverkehr einschließt.
- Vollendet ein Kind während der Reise das 2. Lebensjahr, gelten bei der Reiseanmeldung die Bedingungen und Preise für Kinder ab 2 Jahren. Kosten, die für Kinder unter 2 Jahren im Hotel entstehen, sind dort direkt zu bezahlen.
- Leistungsänderungen vor Reisebeginn
- Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen (z.B. der Fahrtroute) von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind nach Vertragsschluss zulässig, sofern
– die Änderung unerheblich ist und
– wir die Änderung vor Reisebeginn erklären und
– wir Sie in hervorgehobener Weise auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Änderung unterrichten. - Wir können von Ihnen nach Abschluss des Reisevertrages die Zustimmung zu einer erheblichen Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (wie z.B. dem Bestimmungsort, der Reiseroute, dem Transportmittel, dem Ort, Tag und der Zeit der Hin- oder Rückreise und der Zwischenstationen, der Unterkunft, der Mahlzeiten, der inkludierten Besichtigungen und Ausflüge, der Durchführung als Gruppen- oder Individualreise bzw. Gruppengröße, der Sprache in der Leistungen erbracht werden, der Eignung der Pauschalreise für Personen mit eingeschränkter Mobilität) oder Ihren für Sie kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag binnen einer von uns bestimmten, angemessene Frist verlangen, wenn
– aufgrund eines nach Vertragsschluss eingetretenen Umstandes die Durchführung der Pauschalreise nur unter erheblicher Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder unter Abweichung von besonderen Vorgaben Ihrerseits, die Inhalt des Vertrages geworden sind, möglich ist und
– unser Angebot auf Änderung vor Reisebeginn erfolgt. - Sofern Sie binnen der von uns bestimmten Frist keine Erklärung abgeben, gilt Ihre Zustimmung zu der von uns angebotenen Änderung als erteilt.
Wir behalten uns vor, Ihnen zusätzlich neben einer erheblichen Änderung der wesentlichen Eigenschaften einer der Reiseleistungen wahlweise auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anzubieten. Soweit diese mit geringeren Kosten verbunden sein sollte, werden wir Ihnen den Unterschiedsbetrag erstatten. Sollte die Ersatzreise nicht von wenigstens gleichwertiger Beschaffenheit sein werden wir den Reisepreis in dem Verhältnis herabsetzen, in welchem der Wert der Ersatzreise zu dem Wert der urprünglich gebuchten Reise steht. Dies gilt bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung entsprechend.
Sofern Sie von dem Reisevertrag zurücktreten, werden wir Ihnen einen bereits gezahlten Reisepreis unverzüglich, längstens jedoch binnen 14 Tagen nach dem Rücktritt, zurückerstatten. Etwaige darüber hinausgehende gesetzliche Ansprüche auf Schadens- oder Aufwendungsersatz bleiben unberührt. - Kundengeldabsicherung
- Ihre Zahlungen sind nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651 r BGB abgesichert. Über die entsprechende Absicherung erhalten Sie mit der Reisebestätigung eine vom Kundengeldabsicherer oder auf dessen Veranlassung ausgestellte Bestätigung nach Art. 252 des EG-BGB (Sicherungsschein) als Nachweis. Ferner werden wir Ihnen Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in gesetzlich vorgeschriebener Form mitteilen.
- Vertragspflichten von Ihnen / der Reisenden: Bezahlung
- Aufgrund des Reisevertrages sind Sie verpflichtet, die im Rahmen des Reisevertrages vereinbarte Vergütung (Reisepreis) zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen (vgl. Ziffer 7.) zu entrichten.
- Die für die Bezahlung der Vergütung zur Verfügung stehenden Zahlungsmöglichkeiten (vgl. Ziffer 8.) werden Ihnen vor Abgabe Ihres Angebots auf Abschluss des Reisevertrages mitgeteilt, wobei Ihnen immer mindestens eine gängige Zahlungsmöglichkeit ohne Zusatzkosten zur Verfügung steht.
- Vertragspflichten von Ihnen / der Reisenden: Anzahlung, Restzahlung, Fälligkeit, Verzug, Rücktritt wegen Verzug
- Die auf der Reisebestätigung/Rechnung ausgewiesene Anzahlung ist sofort fällig. Sie und/oder die Reisenden sind verpflichtet, diese binnen einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung zu leisten. Sie beträgt bei Flugreisen 20 % und bei eigener Anreise, Bahn- oder Busanreise 20 %, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde. Die Fälligkeit tritt nicht ein, bevor wir unsere gesetzlichen Pflichten, wie in Ziffer 6. dargestellt, erfüllt haben.
- Der Differenzbetrag zwischen der geleisteten Anzahlung und der vereinbarten Vergütung (die Restzahlung) ist 30 Tage vor Reiseantritt fällig. Sie und/oder die Reisenden sind verpflichtet, diese ohne nochmalige Aufforderung zu zahlen. Die Fälligkeit tritt nicht ein, bevor wir unsere gesetzlichen Pflichten, wie in Ziffer 6. dargestellt, erfüllt haben.
- Bei kurzfristigen Buchungen, welche 30 Tage oder weniger vor Reiseantritt erfolgen, ist die gesamte Vergütung sofort fällig. Sie und/oder die Reisenden sind verpflichtet, diese binnen einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung, spätestens jedoch bis zu dem Tag vor dem Reisebeginn, zu leisten. Der frühere Zeitpunkt ist maßgeblich. Die Fälligkeit tritt nicht ein, bevor wir unsere gesetzlichen Pflichten, wie in Ziffer 6. dargestellt, erfüllt haben.
- Die Gebühren im Falle eines Reiserücktritts (vgl. Ziff. 10.) und Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren (vgl. Ziff. 11.) werden jeweils sofort fällig. Sie und/oder die Reisenden sind verpflichtet, diese binnen einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung, spätestens jedoch bis zu dem Tag vor dem (geplanten) Reisebeginn, zu leisten.
- Die Prämie für eine eventuell vermittelte Versicherung wird mit der Anzahlung fällig. Sie und/oder die Reisenden sind verpflichtet, diese binnen einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung, spätestens jedoch bis zu dem Tag vor dem Reisebeginn, zu leisten.
- Wir sind berechtigt, bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung, mithin also der vollständigen Zahlung von Anzahlung und Restzahlung vor Reisebeginn, die Erbringung der Reiseleistungen zu verweigern.
- Sie kommen mit Zugang einer Mahnung nach Fälligkeit in Verzug.
- Sie kommen in Verzug ohne dass es einer Mahnung bedarf, wenn Sie nicht spätestens binnen 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Textform Zahlung leisten. Sofern Sie Verbraucher sind, gilt dies nur, wenn Sie in der Rechnung auf diese Rechtsfolge ausdrücklich hingewiesen werden. Sie kommen ferner in Verzug ohne dass es einer Mahnung bedarf, wenn Sie die Zahlung verweigern. Die Erklärung der Zahlungsverweigerung kann auch konkludent erfolgen, z.B. durch Nichteinlösung einer Lastschrift oder Kreditkartenbelastung oder durch Rücklastschrift.
- Wir sind berechtigt, für jede nach Verzugseintritt erfolgende Mahnung eine pauschale Mahngebühr von € 5,– zu erheben. Es steht Ihnen frei, nachzuweisen, dass uns wesentlich geringere oder gar keine Kosten entstanden sind.
- Wenn die Anzahlung, die Restzahlung oder der Reisepreis auch nach Inverzugsetzung oder spätestens bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittspauschalen (vgl. Ziffern 10.2. bis 10.4.), es sei denn, es liegt bereits zu diesem Zeitpunkt ein Sie zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor. Es bleibt Ihnen unbenommen nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Vor Eingang des Geldes werden keine Reiseunterlagen zur Verfügung gestellt.
- Vertragspflichten von Ihnen / der Reisenden: Zahlungsarten
- Abhängig vom Buchungsweg gelten für die nachfolgend benannten Zahlungsarten die dort benannten Bedingungen:
Überweisung: Überweisung ist möglich, wenn:
– die Buchung im Reisebüro oder online erfolgt und
– zwischen Buchung und Beginn der Pauschalreise min. 2 Wochen liegen und
– Überweisung für die gewählte Reise von uns angeboten wird.
Der Zahlungsempfänger, an den Sie die Zahlungen bis spätestens zu den Fälligkeitsterminen (vgl. Ziffer 7.) zu leisten haben, wird im Rahmen der Buchungsbestätigung mitgeteilt.
Die Reiseunterlagen stehen ca. 8 Tage vor Beginn der Reise zur Verfügung und werden elektronisch an die bei Buchung hinterlegte E-Mail-Adresse versandt oder per Post an die bei Buchung hinterlegte Versand-Adresse. Die E-Mail-Adresse oder Post-Adresse kann auch diejenige des Reisebüros sein.
Kreditkartenzahlung: Zahlung per Kreditkarte ist möglich, wenn:
– die Buchung im Reisebüro oder online erfolgt und
– eine von uns akzeptierte Kreditkarte – derzeit VISA und Mastercard – verwendet wird und
– Kreditkartenzahlung für die gewählte Reise von uns angeboten wird.
Bei telefonischer Buchung oder Online-Buchung müssen Kreditkarten-Nr., Karten-Inhaber, Ablauf-datum und Prüfziffer angegeben werden.
Die Abbuchungen von der Kreditkarte erfolgen zu den Fälligkeitsterminen (vgl. Ziffer 7.). Sollte der Zahlungseinzug von dem von Ihnen genannten Kreditkartenkonto mangels ausreichender Deckung zu den Fälligkeitsterminen nicht möglich sein, sind wir berechtigt, die uns dadurch entstehenden Mehrkosten zu erheben.
Die Reiseunterlagen stehen ca. 8 Tage vor Beginn der Reise zur Verfügung und werden elektronisch an die bei Buchung hinterlegte E-Mail-Adresse versandt oder per Post an die bei Buchung hinterlegte Versand-Adresse. Die E-Mail-Adresse oder Post-Adresse kann auch diejenige des Reisebüros sein. - Aufrechnung
- Sie und/oder der Gast sind zur Aufrechnung gegenüber uns nur mit gegenüber uns bestehenden, von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.
- Rücktritt durch den Reisegast
- Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Zur Vermeidung von Missverständnissen sollte der Rücktritt in Textform erklärt werden. Der Nichtantritt der Reise wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns.
- Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir eine angemesene Entschädigung verlangen. Diese berechnet sich aus dem Reisepreis abzüglich des Wertes der von uns ersparten Aufwendungen und dessen, was wir durch etwaige anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erworben haben. Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass uns tatsächlich ein geringerer Schaden entstanden ist.
- Unser Anspruch auf Entschädigung entfällt, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Von dem Vorliegen von unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen ist auszugehen, wenn diese nicht der Kontrolle derjenigen Partei unterliegen, die sich auf diese beruft und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
- Im Falle eines Rücktritts sind bereits ausgehändigte Linienflugscheine, Bahnfahrkarten oder Fährtickets zurückzugeben.
- Umbuchungen, Vertragsübertragungen
- Umbuchungen bei Reisen mit Flug:
Änderungen auf Ihren Wunsch in Bezug auf den Reisetermin, das Reiseziel und die Beförderungsart sowie die Abflughäfen sind nach Vertragsschluss nicht mehr möglich. Hinsichtlich der Unterkunft, der Zustiegsbahnhöfe oder des Mietwagentyps können Änderungen bis 30 Tage vor Reiseantritt vorgenommen werden. Neben den effektiv entstehenden Mehrkosten wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 EUR je Reisenden (jedoch maximal 50 EUR pro Buchung) berechnet. Die genauen Kosten für die Umbuchung erfragen Sie bitte vorab bei uns. - Umbuchungen bei Reisen ohne Flug:
Änderungen auf Ihren Wunsch hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Beförderungsart, der Zustiegsbahnhöfe oder des Mietwagentyps, sind bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Bei einer Umbuchung werden die effektiv entstehenden Mehrkosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 EUR je Reisenden (jedoch maximal 50 EUR pro Buchung) erhoben.
Änderungen ab 30 Tage vor Reiseantritt, sind unabhängig von der Art der Reise, nur nach vorherigem Rücktritt von der Reise möglich. - Vertragsübertragung:
Sie können mittels Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, die uns bis 7 Tage vor Reisebeginn zugeht, danach nur, wenn die Erklärung binnen angemessener Frist vor Reisebeginn erfolgt, verlangen, dass ein Dritter in Ihre Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt.
Wir können in diesem Fall die Erstattung der uns tatsächlich entstandenen und angemessenen Mehrkosten gegen Nachweis verlangen oder dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. - Rücktritt durch den Reiseveranstalter vor Reisebeginn
- Sofern wir bei einer Reiseausschreibung, spätestens bevor Sie eine auf den Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung abgeben, auf eine Mindestteilnehmerzahl und eine Frist bis zu der unser Rücktritt möglich ist hinweisen, können wir, soweit sich weniger Personen für diese Reise angemeldet haben, binnen der Ihnen mitgeteilten Frist, die Vertragsgegenstand geworden ist, vor Reiseanttritt, vom Reisevertrag zurücktreten. Folgende Fristen dürfen nicht unterschritten werden:
– bei Reisen mit einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen bis 20 Tage vor Reisebeginn,
– bei Reisen mit einer Reisedauer von 2 bis 6 Tagen bis 7 Tage vor Reisebeginn,
– bei Reisen mit einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen bis 48 Stunden vor Reisebeginn. - Sind wir aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Reisevertrages gehindet, können wir durch unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund vor Reisebeginn erfolgende Erklärung von dem Reisevertrag zurücktreten.
Solche Umstände liegen auch vor, wenn wir vor Reisebeginn Kenntnis erlangen von wichtigen, in der Person des Reisenden liegenden Gründen, die eine nachhaltige Störung der Reise befürchten lassen. - Treten wir nach den Bestimmungen dieser Ziffer 12. vom Reisevertrag zurück, werden wir Ihnen einen bereits gezahlten Reisepreis unverzüglich, längstens jedoch binnen 14 Tagen nach dem Rücktritt, zurückerstatten.
- Haftung des Reiseveranstalters
- Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die Verschaffung einer Pauschalreise frei von Reisemängeln. Die Pauschalreise ist frei von Reisemängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Pauschalreise frei von Reisemängeln,
– wenn sie sich für den nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen eignet, ansonsten
– wenn sie sich für den gewöhnlichen Nutzen eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Pauschalreisen der gleichen Art üblich ist und die der Reisende nach der Art der Pauschalreise erwarten kann, und
– wenn wir die Reiseleistungen nicht oder nicht mit unangemessener Verspätung verschaffen. - Unsere vertragliche Haftung für solche Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft von uns herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende zwingende Ansprüche aufgrund von internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
- Unsere Haftung für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns oder einen Leistungserbringer herbeigeführt wurde und es sich nicht um eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. Möglicherweise darüberhinausgehende zwingende Ansprüche aufgrund von internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
- Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, welche einen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Leistungserbringer nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entstehen lassen bzw. ausschließen oder die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs von bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen abhängig machen, gelten diese Voraussetzungen oder Beschränkungen auch zu unseren Gunsten.
- Sie müssen sich auf etwaige Schadenersatzansprüche oder Minderungsansprüche uns gegenüber dasjenige anrechnen lassen, was Sie aufgrund desselben Ereignisses als Entschädigung oder Minderungserstattung erhalten haben nach Maßgabe
– internationaler Übereinkünfte oder
– auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften oder
– nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (Fluggastrechte bei Nichtbeförderung, Annulierung oder großer Verspätung) oder
– nach der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 (Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr) oder
– nach der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 (Unfallhaftung der Beförderer von Reisenden auf See) oder
– nach der Verordnung (EG) Nr. 1177/2010 (Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr) oder
– nach der Verordnung (EG) Nr. 181/2011 (Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr). - Wir haften nicht für Leistungen, welche nicht Bestandteil des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Reisevertrages sind, wie z.B. von Ihnen vor Ort mit Drittanbietern geschlossene Verträge über touristische Leistungen (z.B. Ausflüge).
- Mängelanzeige
- Sie bzw. die Reisenden sind dazu verpflichtet, uns einen etwaig auftretenden Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Wenden Sie sich hierzu bitte an die von uns bezeichnete Stelle. Die Kontaktdaten finden Sie in Ihrer Reisebestätigung. Sofern Sie uns entgegen dieser Ziffer einen etwaigen Reisemangel schuldhaft nicht unverzüglich anzeigen und wir daher Ihrer Beschwerde nicht abhelfen konnten, haben Sie keinen Anspruch auf Minderung oder Schadenersatz uns gegenüber.
- Verjährung
- Vertragliche Ansprüche, sowie sonstige Ansprüche, welche nicht Schadensersatzansprüche sind, die auf der vorsätzlichen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung beruhen, verjähren in 2 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte oder an dem Sie und/oder die Reisenden von dem Schaden Kenntnis erlangt haben bzw. hätten erlangen müssen. Der spätere Zeitpunkt ist maßgeb-lich. Zwingende gesetzliche Hemmungstatbestände bleiben unberührt.
- Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, welche einen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Leistungserbringer einer kürzeren oder zwingend einer längeren Verjährungsfrist unterwerfen, so gilt diese Verjährungsfrist auch für Ihre Schadenersatzansprüche uns gegenüber betreffend dieser Reiseleistungen.
- Beschwerdeverfahren und Online-Streitbeilegung
- Sofern Sie mit der Erbringung der Vertragsleistungen nicht zufrieden sind können Sie sich an unseren Kundenservice wenden. Sie erreichen diesen unter:
Telefon: +49 (0) 62 1 | 58 68 24 44
E-Mail: info@indien-mosaik.de
Wir nehmen nicht an dem Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung teil. Gleichwohl sind wir gesetzlich vepflichtet, Ihnen mitzuteilen, dass derartige Verfahren geführt werden bei: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. , Straßburger Str. 8, 77694 Kehl am Rhein, Tel. 07851/7957940, Fax 07851/7957941, E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de - Pass-, Visa und gesundheitspolizeiliche Formalitäten
- Sie werden über allgemeine Pass- und Visumserfordernisse des Bestimmungslandes, sowie die ungefähren Fristen der Erlangung von Visas sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten unterrichtet. Soweit mit Ihnen nicht ausdrücklich vereinbart, sind für die Einhaltung dieser Pass- und Visumserfordernisse sowie der gesundheitspolizeilichen Formalitäten und aller weiteren für die Durchführung der Reise geltenden gesetzlichen Vorschriften die Reisenden selbst verantwortlich. Für eine etwaige Verletzung solcher Vorschriften und deren Folgen haften wir nicht.
- Ausführende Fluggesellschaft
- Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (EuVO 2111/05) verpflichtet uns, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft (EN) sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.
Steht bei der Buchung eine ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennen wir Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften, die wahrscheinlich den Flug durchführen bzw. durchführen werden. Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie darüber informieren. Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, werden wir Sie über den Wechsel informieren. Wir werden unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet werden.
Die Liste der Fluggesellschaften, mit denen eine Beförderung nicht zulässig ist, ist über die Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes unter http://www.lba.de abrufbar. - Reiserücktrittskosten-Versicherung
- Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung und einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod, Die Kosten dieser Versicherung sind im Reisepreis nicht eingeschlossen.
- Datenschutz
- Wir erheben, verarbeiten, speichern und übermitteln Ihre personenbezogene Daten und/oder personenbezogene Daten der Reisenden ausschließlich in Übereinstimmung mit den einschlägigen Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere in Übereinstimmung mit dem BDSG und der DSGVO. Sofern Sie und/oder ein Reisender einer weitergehenden Nutzung seiner personenbezogenen Daten nicht ausdrücklich zugestimmt hat, werden diese unsererseits nur zum Zwecke der Erfüllung des Reisevertrages und für sonstige eigene geschäftliche Zwecke von uns genutzt. Sie und/oder ein Reisender kann jederzeit Auskunft über die ihn betreffenden, von uns erhobenen, verarbeiteten, gespeicherten und übermittelten personenbezogenen Daten sowie deren Löschung oder Sperrung verlangen.
- Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit dem Reisevertrag ist der Sitz von uns, Ludwigshafen.
- Gerichtsstand ist – sofern Sie und /oder die Reisenden Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts sind oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben – der Sitz von uns, Ludwigshafen.
- Für den Reisevertrag und alle aufgrund oder im Zusammenhang mit diesem zwischen Ihnen und/oder den Reisenden und uns geschlossenen Vereinbarungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesre-publik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, sofern die Anwendung des Rechts eines an-deren Staates, insbesondere des Herkunftsstaates von Ihnen und/oder den Reisenden oder eines ande-ren Staates nicht zwingend vorgeschrieben ist.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Reisevertrages oder Teile derselben unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit und Gültigkeit der anderen Teile der betroffenen Bestimmung, dieser AGB oder des Reisevertrages. Eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine wirtschaftlich möglichst nahe kommende Bestimmung ersetzt.
- Indien Mosaik
Ernst-Kunz-Straße 26
D-67071 Ludwigshafen am Rhein
Telefon: +49 (0) 62 1 | 58 68 24 44
E-Mail: info@indien-mosaik.de
Stand: Dezember 2018